Bereich Technische Verwaltung

=> Vorbereitung zur Beschlußfassung, Überwachung und Abrechnung von im Rahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
=> Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Instandsetzung in dringenden Fällen
=> Objektbegehung mit Hausmeister und Verwaltungsbeirat bei Bedarf, jedoch mindestens 1-2 mal jährlich, zum Erkennen sichtbarer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit Bedarfstellung, Bedarfsanalysen zur Einleitung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
=> Angebotsprüfungen
=> Vergabe von Aufträgen nach Eigentümerbeschluß
=> Rechnerische und sachliche Prüfung auf Übereinstimmung mit den vergebenen Aufträgen
=> Kleinreparaturen ausführen lassen im Rahmen der Verwalterbefugnisse
=> Mitwirkung an baulichen Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum
=> Erstellung von mittel- und langfristigem Investitionsplan für durchzuführende Sanierungsarbeiten an der Haustechnik und Bausubstanz